Fahrgastinformationen

Fahrgastrechte

Unter folgendem Link finden Sie Ihre Fahrgastrechte im Buslinienverkehr unter 250 km

Fahrradmitnahme

Mit Wirkung ab 30. April 2017 wurde die Fahrradmitnahme in den Bussen der vier Verbundlandkreise
(mit Ausnahme der durch die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) betriebenen Busverkehre sowie von Linien, die mit Kleinbussen, Linien- oder Ruftaxis bedient werden) vereinheitlicht:

Von montags - freitags (ausgenommen Feiertage) ab 18:30 Uhr bis Betriebsschluss sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags ist die Fahrradmitnahme kostenlos möglich.


Die Fahrräder sind während der Fahrt festzuhalten, damit bei plötzlichem Bremsen keine Fahrgäste gefährdet werden. Fahrräder sind im Stehplatzbereich der hinteren Türe unterzubringen, wobei Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen Vorrang genießen. In Konfliktsituationen entscheidet der Busfahrer. Pro Bus ist die Mitnahme auf grundsätzlich 2 Fahrräder beschränkt. Die Sperrzeit, in denen Fahrräder nicht mitgenommen werden dürfen, sind zu respektieren. Wird dagegen verstoßen, muss vom Fahrradbesitzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlt werden.

Benachrichtigungsservice

Ab sofort steht Ihnen unser gemeinsamer Benachrichtigungsservice mit dem VVS zur Verfügung. Sie bekommen kostenlos Informationen (Linienbeeinträchtigungen, -änderungen oder -störungen) Ihrer gewünschten Linie/n und oder Haltestelle/n zeitnah auf die neuen Medien per Mail oder/und SMS mitgeteilt. Sie müssen sich nur einmal anmelden und erhalten dann immer die Informationen Ihrer gewählten Wunschlinie/n oder Wunschhaltestelle/n auf Ihren Computer und/oder Handy mitgeteilt.

Hier geht es zum Benachrichtigungsservice.